Alptraum statt Traumhaus

Gemäss einer Studie der ETH Zürich werden bei Neu- und Umbauten durchschnittlich 15 Mängel festgestellt. Betroffen sind vor allem Aussenwände, Balkone, Terrassen und Fenster sowie Bauteile unter der Erde Dächer ung Fussböden. 60% der Mängel entstehen auf der Baustelle, 20% der Mängel sind auf Planungsfehler, 6% auf Bauleitungsfehler.

Entgegen der verbreiteten Meinung, ist der Notar nicht für die Prüfung des Objekts zuständig oder nur punktuell verpflichtet, auf die Risiken für die Verkäuferschaft aufmerksam zu machen. Dies gilt insbesondere auch bei Verträgen mit General-/Totalunternehmern, welche oft den Kaufvertrag mit dem Werkvertrag kombinieren („Kaufvertrag mit werkvertraglichen Abreden“.

Es ist deshalb notwendig, den von der Verkäuferschaft oder dem Immobilien-Treuhänder vorgelegten Kaufvertrag durch einen unabhängigen Rechtsspezialisten überprüfen zu lassen.

P&C hat in den letzten zwei Jahren ca. 100 Verträge überprüft und Berichte erstellt, in welchen die einzelnen Vertragsklauseln kommentiert und die Risiken bewertet werden (grün/gelb/rot).

Pro Bericht werden 20 bis 30 Empfehlungen abgegeben.