Fensterersatz: Was gilt es zu beachten?

Viele Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit einem Eigenheim Baujahr älter als 30 Jahr beschäftigen sich mit der Frage, welche Sanierungsmassnahmen in absehbarer Zeit erforderlich sind. In einschlägigen Fachartikel wird empfohlen, in einem ersten Schritt die Fenster zu ersetzen, da über diese oft am meisten Wärme entweicht und mit einer modernen Dreifachverglasung für wenig Kosten der grösste Effekt bezüglich Wärmedämmung erzielt werden könne.

Doch so einfach ist die Sache nicht. In meiner Praxis als Baurechtsanwalt häufen sich die Fälle, in welchen der „Durchzug“ trotz neuer Fenster stärker ist als vorher, es kommt plötzlich zu Feuchtigkeitsschäden oder die Fenster müssen, weil schlecht geplant, bei einer späteren Fassaden- oder Storensanierung wieder herausgerissen werden. Um solche Probleme zu vermeiden sind folgende Punkte zu beachten:

1. Bevor Fenster ersetzt werden, sollte durch einen versierten Architekten (mit Einbezug eines Bauphysikers) ein Gesamtkonzept erstellt werden, unter Einbezug der gesamten Gebäudehülle (Fassaden, Dach, Storen, Fenster/Türen, beheizte/unbeheizte Räume, Wärmeverteilung, Energieerzeugung).

2. Danach benötigt man eine Planung, in welcher die einzelnen Massnahmen aufeinander abgestimmt werden. In dieser Phase sollte auch bereits der GEAK erstellt werden, zur Abklärung, welche Fördergelder bei welchen Massnahmen möglich sind. Wenn mehrere Massnahmen (auch gestaffelt) durchgeführt werden, gibt es nämlich unter Umständen auch für den Fensterersatz Fördergelder.

3. Danach werden Offerten eingeholt. Wer nur auf den Preis schaut, kann eine böse Überraschung erleben. Wichtig ist, dass nicht einfach nur die Offerten akzeptiert werden, sondern dass ein schriftlicher Werkvertrag nach SIA Norm 118 mit den erforderlichen Zusatzklauseln abgeschlossen sind. Es ist zu empfehlen, einen Vertragscheck durch einen fachkundigen Anwalt durchführen zu lassen.

4. Die billigste Art Fenster zu ersetzen sind sog. „Renovationsfenster“. Dabei werden die alten Fenster herausgerissen und die neuen eingesetzt. Meistens gibt es dabei jedoch Lücken, welche nur ungenügend abgedichtet werden. Was nützt es, Fenster mit einem U-Wert 0.5 und weniger einzusetzen, wenn die warme Luft zwischen Rahmen und Fassade oder durch die Storenkästen entweicht oder im Sommer eindringt? Wenn sich die warme Luft abkühlt, kann Kondenswasser entstehen und es beginnt in der Wohnung zu schimmeln. Da Fensterbauer vielfach keine Abdichtungs-Profis sind, empfiehlt es sich, die Abdichtung durch eine Spezialfirma vornehmen zu lassen. Diese kontrolliert gleichzeitig, ob die Fenster richtig eingesetzt worden sind.

5. Wenn die Fenster/Türen vor der Fassadenrenovation ersetzt werden, müssen die Abstände für eine spätere Dämmung (aussen oder innen) berücksichtigt werden.

6. Da Kunststoff schneller altert, sind nach heutigem Stand der Technik Holz/Metall-Fenster bauphysikalisch am nachhaltigsten. Die Mehrkosten sind unter Berücksichtigung der Lebensdauer gering. Besonders ärgerlich ist es, wenn Schäden kurz nach Ablauf der Verjährungsfrist eintreten. Diese endet meistens nach 5 Jahren.

Ganz so ein einfach ist ein Fenster/Türen-Ersatz eben doch nicht. Der Aufwand für ein Gesamtkonzept mit Einbezug der bauphysikalischen Aspekte lohnt sich auf jeden Fall. Zumindest ist es günstiger und nervenschonender, als später Schadenersatz über ein Gericht einzufordern.