GU-Vertrag birgt grosse Risiken

Es kommt häufig vor, dass nicht fachkundige Privatpersonen ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen, welches durch einen General- oder Totalunternehmer (GU_/TU_Vertrag) gebaut wird. Der (vermeintliche) grosse Vorteil besteht darin, dass die Objekte schlüsselfertig und zu einem vorgegebenen Festpreis angeboten werden. Ein solcher GU-Vertrag birgt allerdings einige gravierende Nachteile:

  • Die vertraglichen Beziehungen sind höchst intransparent. Das Mitsprache- und Kontrollrecht der Bauherrschaft ist stark eingeschränkt
  • Der Baubeschrieb ist meist rudimentär (z.B. bezüglich Wärme- und Schalldämmung) und der Innenausbau ist unterdurchschnittlich
  • Bei Änderungswünschen müssen hohe Mehrkosten bezahlt werden
  • Da ein Fixpreis vereinbart ist, erhöht sich der Gewinn des GU/TU, wenn die Kosten für Handwerker und Material gedrückt werden. Dies geht jedoch zu Lasten der Qualität /Ausbaustandard.
  • Meist wird die Haftung ganz oder teilweise (verdeckte Mängel) wegbedungen bzw. solche Mängel müssen von der Bauherrschaft direkt bei den Unternehmen geltend gemacht werden. Das kann mangels vertraglicher Beziehung schwierig werden.
  • Vielfach handelt es sich um eine kleine GmbH, welche gar nicht in der Lage ist, für Mängel zu haften. Eine Haftpflichtversicherung für Planungs- und Bauleitungsfehler besteht meist nicht
  • Zahlungen müssen direkt an den GU/TU geleistet werden, ohne Sicherheit, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet werden. Es droht die Eintragung von Bauhandwerker-Pfandrechten. Die kreditgebenden Banken behaupten zwar oft, dass sie dies kontrollieren würden. Solche mündlichen „Versprechen“ werden jedoch meistens nur ungenügend eingehalten.

Es lohnt sich in jedem Fall, den Vertrag vorgängig durch einen unabhängigen, fachlich versierten Anwalt überprüfen zu lassen. Die Prüfung des Notars beschränkt sich in der Regel auf den Kaufvertrag für das Grundstück, ohne Einbezug des Werkvertrages für die Erstellung des Einfamilienhauses.

P&C Consulting ist darauf spezialisiert, Immobilien-Kaufverträge sowie Werkverträge zu prüfen, Risiken aufzuzeigen (grün/gelb/rot) und Empfehlungen abzugeben, wie diese Risiken minimiert werden können (siehe Immobilien-Kaufvertrag – Manuel Kunz).