In der Zeitung „Der Bund“ vom 19.02.2024 wird vom Journalisten Bernhard Kislig auf verschiedene „Fallstricke“ hingewiesen, welche bei einem Hauskauf zu beachten sind. Besonders bei älteren Häusern (älter als 30 Jahre) muss die Bausubstanz zwingend von einem Fachmann geprüft werden. Insbesondere bezüglich der energetischen Bauweise haben die Vorschriften in den letzten Jahren stark geändert. Sanierungsmassnahmen können deshalb teuer zu stehen kommen (sechsstelliger Betrag).
Auch der Hinweis, dass die Vertragsvorlagen der Notare meist die Verkäufer bevorteilen, trifft leider oft zu. Beim Vertragscheck von GetYourLawyer werden regelmässig 20 bis 30 Empfehlungen aufgelistet, welche aufzeigen, wie die Risiken minimiert werden könnten.
Zusätzliche Fallstricke ergeben sich beim „Kauf ab Plan“ von einem Generalunternehmer. In diesem Fall wird der Vertrag unterzeichnet, bevor das Haus bzw. die Eigentumswohnung steht und der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Oft müssen jedoch ohne entsprechende Sicherheiten während der Bauphase erhebliche Zahlungen geleistet werden. Die Schlusszahlung ist auch dann geschuldet, wenn bei der Abnahme erhebliche Mängel auftauchen. Die übliche Gewährleistung nach SIA wird zumindest teilweise wegbedungen.
Im Konkursfall des Generalunternehmers riskiert der Käufer nicht nur den Ausfall seiner Anzahlungen, sondern auch die Doppelbezahlung bestimmter Handwerkerrechnungen, sofern diese ein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen haben.