Aktionärsbindungsvertrag

Ein Architekturbüro mit drei Partnern steht kurz vor einer „Wachtablösung“. Ein Gründungsmitglied geht in Pension, ein langjähriger Mitarbeiter soll als Partner nachrücken. Dazu soll er das Aktienpakt des Gründungsmitgliedes sukzessive übernehmen. Die Finanzierung soll nicht in bar, sondern mittels eines Darlehens finanziert werden, welches über die Zeit mittels Dividenden und ausserordentlichen Gewinnen des neuen Partners getilgt wird. Die Modalitäten werden in einem Aktionärsbindungsvertrag festgehalten.

Es gilt nun, einen für Parteien ausgewogenen Interessenausgleich zu finden. Der ausscheidende Partner ist an einer möglichst hohen, langjährigen „Rente“ interessiert, der neue Partner möchte möglichst rasch gleichberechtigt mitreden können, seine Schulden innerhalb akzeptabler Frist abbezahlt haben und allenfalls aus familiären oder beruflichen Gründen wieder aussteigen zu können. Die bisherigen Partner sind an einer langfristigen, stabilen Zusammenarbeit interessiert.

Aufgrund der unterschiedlichen Interessen ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten gewisse Abstriche machen und bereit sind, Risiken einzugehen.

Wir unterstützen die Parteien dabei, die verschiedenen Szenarien zu erheben und nach Wahrscheinlichkeiten einzuordnen. Gestützt darauf werden die kontroversen Punkte in zwei bis drei Gesprächsrunden ausdiskutiert und am Ende die am besten geeignete Lösung präsentiert. Da nicht alle Eventualitäten berücksichtigt werden können, ist auch die Frage, wie bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten vorgegangen werden soll, angemessen zu regeln.