Oft werden von privaten Bauherren Werkverträge ausschliesslich basierend auf den Unternehmerofferten abgeschlossen. Diese sind für die Bauherren meist ungünstig formuliert. Insbesondere bei Mängeln, Garantiefristen, Mehrkosten, Terminüberschreitung, Teuerung, Ordnung auf der Baustelle, Reisekosten etc. sind die Klauseln so formuliert, dass die Geltendmachung der richtigen Vertragserfüllung und von Schadenersatz erschwert ist oder gar verunmöglicht wird.
Zu empfehlen ist, dem Vertrag die SIA-Norm 118 zugrundezulegen. Doch auch diese Norm weist Lücken auf.
Wir haben Standard-Texte entwickelt, welche die wichtigsten Punkte regeln und die mithelfen, im Streitfall sachgerechte Lösungen zu finden. Diese Standard-Texte sind je nach Arbeitsgattung und Offert-Texten unterschiedlich.
Pauschale pro Vertrag: 3% der Auftragssumme, im Minimum CHF 250.00, zuz Mwst.