Reservationsvertrag / Vorvertrag

Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Wohnungen an guter Lage ist gross. Teilweise werden die Objekte angeboten, bevor sie fertig erstellt sind, ja sogar teilweise bevor die Baubewilligung gültig erteilt ist.

Vom Kaufinteressenten wird dann eine Anzahlung von CHF 30’000.00 und mehr verlangt. Nach der Praxis des Bundesgerichts sind solche Verträge unwirksam, wenn sie nicht öffentlich beurkundet und im Grundbuch eingetragen sind. Trotzdem besteht für den Kaufinteressenten ein erhebliches Risiko, das Geld zu verlieren, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt. Solche Anzahlungen sollten deshalb nur auf ein Sperrkonto mit den entsprechenden Vorbehalten einbezahlt werden.

Einige Verkäufer bzw. Immobilienmakler sind deshalb dazu übergegangen, vom Kaufinteressenten sog. Vorkaufsverträge zu verlangen. Diese werden vom Notar beurkundet und beim Grundbuch angemeldet.

Darin verpflichtet sich der Kaufinteressent, den Kaufvertrag (inkl. der Erstellung des Gebäudes) abzuschliessen und den Kaufpreis zu bezahlen, ohne dass in diesem Vertrag die Leistungen und die Konditionen (z.B. Haftung für Mängel sowie Zeit- und Kostenüberschreitungen) geregelt werden. Solche Verträge sind verbindlich und der Kaufinteressent kann sich meist auch dann nicht meht zurückziehen, wenn er plötzlich feststellt, dass der im Verkaufsgespräch versprochene tolle Ausbaustandard doch nicht eingehalten wird.

Es ist deshalb zu empfehlen, auf die Unterzeichnung solcher Vorverträge zu verzichten und abzuwarten, bis die Baubewilligung, die Ausführungspläne und der Baubeschrieb im Detail geprüft werden konnten. Dazu sollte unbedingt eine erfahrene Fachperson (Architekt/in, Bauleiter/in) beigezogen werden. Das kostet zwar ein paar Franken, aber diese Investition lohnt sich (genauso wie die detaillierte Vertragsprüfung) mit Sicherheit.