„KMU stehen mit leeren Händen da“, titelte u.a. der Tagesanzeiger in einem Beitrag vom 24.03.2020. Diese Aussage gilt nur bedingt. Auch in der Schweiz beinhalten verschiedene Angebote von Geschäftsversicherungen Deckungen für Betriebsausfall bei Epidemien.
Die Mobiliar gab denn auch bekannt, dass im Rahmen solcher Zusatzdeckungen aufgrund des behördlich angeordneten Lockdowns Leistungen erbracht werden.
Während die Allianz mitteilt, keine solchen Deckungen anzubieten, verweist die Axa auf Ziff. 1.8.1 lit. b der ZB zur Epidemieversicherung, Ausgabe 06.2016, wonach Pandemien der Stufen 5 und 6 nach WHO ausgeschlossen seien. Andere Gesellschaften äusserten sich vielsagend mit „kommt drauf an…“.
Fazit: Es lohnt sich, die Versicherung anzufragen und einen negativen Bescheid überprüfen zu lassen. Massgebend ist nämlich die laufende Police und die dazugehörenden Bedingungen.
Es ist anzunehmen, dass auch bei der Axa (vormals „Winterthur“) oder der Allianz (vormals „Elvia“ und „Berner“) noch Bedingungen im Umlauf sind, welche den entsprechend präzisierten Ausschuss noch nicht enthalten. Dabei könnte man in der Regel auch auf die Unterstützung der Rechtsschutzversicherung zählen, da in deren AVB keine entsprechende Einschränkung vorgesehen ist.