Steuerabzüge für Unterhalt

Auch Privatpersonen können die Kosten für Unterhalt, Betrieb und Verwaltung von Liegenschaften vom steuerbaren Einkommen abziehen. Im Normalfall liegen die Kosten für Betrieb und Verwaltung im Rahmen von 1% bis 3% und werden bei selbst bewohnten Liegenschaften als Pauschalabzug berücksichtigt. Falls jedoch bei einem älteren Gebäude grössere Renovations- und Sanierungskosten anstehen, lohnt es sich, die Verteilung der Kosten genau zu planen. Die Einzelheiten werden von den Kantonen in detaillierten Merkblättern geregelt, wobei in Einzelfragen erhebliche Unterschiede gelten. Während zum Beispiel im Kanton Bern das Rechnungsdatum einer Handwerkerrechnung massgebend ist, wird im Kanton Freiburg auf das effektive Zahlungsdatum abgestellt. Mit der richtigen Planung lassen sich deshalb unter Umständen Steuereinsparungen von mehreren Tausend Franken erzielen. Bereits bei Abschluss der Werkverträge ist dies zu berücksichtigen, indem gegebenenfalls mehrere Teilergebnisse (mit Teilrechnungen) vereinbart werden.

Renovationsarbeiten, welche nicht nur der Werterhaltung, sondern auch der Wertvermehrung dienen, können nur teilweise (im rahmen der Werterhaltung) abgezogen werden, es sei denn, es handle sich um eine Wertvermehrung im Zusammenhang mit energietechnischen Massnahmen, wie Ersatz der Oelheizung durch eine Wärmepumpe oder Erdsonde sowie verbesserte Wärmedämmungen von Dächern, Fassaden, Fenster und Türen. Zudem können für solche energetische Massnahmen (kantonal unterschiedliche) Förderbeiträge beantragt werden.

Bei Renovationen und Sanierungen ab einem Betrag von CHF 100’000 lohnt es sich für den Eigentümer deshalb, nebst den Planungs- und Bauspezialisten auch einen spezialisierten Anwalt beizuziehen, welcher eine vertragliche, steuerrechtliche und öffentlich-rechtlichen Analyse vornimmt und die entsprechenden Massnahmen optimiert und koordiniert.

Wir haben viele solche Renovations- und Sanierungsprojekte als Begleiter der Bauherrschaft begleitet und jeweils hohe finanzielle Einsparungen erzielen können.