Wer als Schweizer Privatperson oder Kleinunternehmen in Deutschland auf einer deutschen Markt-Plattform (z.B. eBay) oder in einem eigenen WebShop Produkte oder Dienstleistungen anbietet (auch nur einzelne) riskiert, von einem spezialisierten Anwalt eine sog. Abmahnung zu erhalten mit der Aufforderung, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen und die die Anwaltskosten von mehreren Hundert Euro zu bezahlen. Die Abmahnung wird vor allem wegen Verstössen wettbewerbs-, urheber- oder datenschutzrechtlicher Natur geltend gemacht werden.
Was ist zu tun?
Wer diese Schreiben ignoriert, riskiert, dass in Deutschland Klage erhoben und es zu einer Verurteilung kommt. Diese Urteile werden via Betreibungsamt in der Schweiz durchgesetzt. Allein die Verfahrenskosten können mehrere Tausend Euro betragen.
Wer auf die Forderung eingeht, riskiert, aufgrund der Unterlassungsverpflichtungserklärung, welche oft sehr weit gefasst ist, «lebenslänglich» von den betreffenden Geschäftstätigkeiten ausgeschlossen zu sein oder bei Widerhandlung mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert zu werden.
Wir empfehlen deshalb, das Schreiben durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen und zu beantworten. Allenfalls kann eine Vergleichslösung gefunden werden.
P&C Consulting ist darauf spezialisiert, Start-Ups dabei zu beraten, worauf man bei Online-Angeboten im Internet, sei es durch eigene WebShops oder auf digitalen Marktplätzen achten muss, um solche Abmahnungen zu vermeiden.
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