Mängelrüge

Kurz nach Fertigstellung eines Neubaus bildeten sich Risse in der Dachkonstruktion aus Holz. Leider verpasste es der Hauseigentümer, die Mängel rechtzeitig und rechtskonform beim Holzbauer und dem Architekten zu rügen. Als er schliesslich mit uns Kontakt aufnahm, waren die Ansprüche bereits verjährt.

Der Hauseigentümer musste die Sanierung auf eigene Kosten durchführen. Damit dieses Mal nichts schief, unterstützten wir ihn bei der Auswahl der geeigneten Fachleute und der Abfassung der Verträge. Schliesslich begleiteten wir ihn auch bei der Bauabnahme und sorgten dafür, dass ein korrektes Abnahmeprotokoll erstellt wurde.

Schreibe einen Kommentar