Schnelltrocknender Unterlagsboden

Im Rahmen einer Gebäudesanierung wurde ein schnell trocknender Unterlagsboden verlegt. Wegen ungenügender Belüftung lösten sich aufgrund der Feuchtigkeit die Fronten der Küchenmöbel und Einbauschränke. Die Bauwesenversicherung lehnte die Kostenübernahme ab, mit der Begründung, es handle sich nicht um ein „unfallmässiges“ Ereignis.

Wir konnten darlegen, dass die Formulierung des Ausschlusses in den AVB auch anders ausgelegt werden kann. Die Versicherung übernahm den Schaden schliesslich vollumfänglich.

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