Missbräuchliche Kündigung

Der Vermieter stellte den Mieter vor die Wahl, entweder die Wohnung zu kaufen oder er werde kündigen. Eine derart begründete Kündigung kann vom Mieter angefochten werden. Das Begehren um Anfechtung der Kündigung muss innerhalb von 30 Tagen seit Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde eingereicht werden.