Steuern sparen bei Umbauten / Sanierungen

Dass Unterhaltskosten von vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, ist allgemein bekannt. Dazu existieren detaillierte Merkblätter der Kantone, mit teilweise bemerkenswert unterschiedlichen Bestimmungen.

Trotz dieser detaillierten Regelungen gibt es Grauzonen und Handlungsspielraum, welche es ermöglichen, die Steuervorteile zu optimieren.

Wir empfehlen deshalb, bei der Planung eines grösseren Umbau-/Sanierungsvorhabens von Anfang an eine detaillierte Steuerplanung zu erstellen und das Bauprogramm soweit möglich entsprechend auszurichten.

Wenn Sie das nicht tun, riskieren Sie zum Beispiel, dass Sie die Planungskosten gar nicht abziehen können. Zudem stehen auf Bundesebene und in einzelnen Kantonen gesetzliche Änderungen an, welche die steuerrechtliche Behandlung von Unterhaltskosten und wärmetechnischen Sanierungen beeinflussen.